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IMC


                        E      Einheitliche globale Compliance
    INT’L METALWORKING CO.
                            1.  Handelskontrollen
                               Als multinationaler Konzern mit Geschäftsaktivitäten in verschiedenen globalen Märkten sind unsere
                               IMC-Mitglieder verpflichtet, einschlägige Gesetze und Vorschriften in Wort und Schrift anzuerkennen,
                               zu prüfen und die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass sie vollständig befolgt werden.

                               Von unseren Führungskräften wird erwartet, dass sie angemessene Sorgfalt walten lassen und das
                               Compliance-Team konsultieren, wenn bei der Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Verpflichtungen
                               Bedarf besteht oder Unklarheiten bestehen. Es kann erforderlich sein, Nachforschungen anzustellen
                               und sich über relevante handelsbezogene Kontrollen zu informieren. Dabei kann es sich um
                               Vorschriften handeln, die am Sitz des IMC-Mitglieds, in den Vereinigten Staaten und/oder am
                               Sitz des jeweiligen Geschäftspartners gelten und die zu ermitteln und zu befolgen sind.

                               Jedes IMC-Mitglied sollte das vorgeschriebene Verfahren für Überprüfungen, Inspektionen, Zulassungen,
                               Lizenzen, Genehmigungen und/oder Autorisierungen gewissenhaft befolgen, einschließlich, aber
                               nicht beschränkt auf Gesetze und Vorschriften bezüglich Ein- und Ausfuhr, Zollbestimmungen,
                               Steuervorschriften und alle anderen geltenden Anforderungen der Handelskontrolle.

                               Es ist die Politik von IMC, alle geltenden Anti-Boykott-Gesetze der USA vollständig einzuhalten. IMC-
                               Mitarbeiter dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die direkt oder indirekt den Boykott Israels oder einen
                               anderen ausländischen Boykott unterstützen, der nicht von den Vereinigten Staaten unterstützt wird.

                               Es gehört zu den Grundsätzen der IMC, die US-amerikanischen Einfuhr- und Ausfuhrkontrollgesetze
                               für Waren, Software und Technologie/technische Daten sowie die Erbringung damit verbundener
                               Verteidigungsdienstleistungen für ausländische Personen/Staatsangehörige vollständig einzuhalten. Kein
                               IMC-Mitglied darf sich an Transaktionen beteiligen, die gegen die IMC-Ausfuhrkontrollrichtlinien und
                               -verfahren, das BRK-PBPP oder geltende     Gesetze und Vorschriften verstoßen.




                                    IMC Teilnahme an internationalen Ausstellungen





































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